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Wir regeln die Bürokratie, Sie fahren los!

In Deutschland und darüber hinaus!

§ 29 StVO – Genehmigungen für außergewöhnliche Straßennutzung

Der § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Genehmigung für außergewöhnliche Nutzungen, wie Schwer- und Sondertransporte. Wir beantragen für Sie die notwendigen Dokumente, um den sicheren und rechtlich einwandfreien Transport Ihrer Ladung zu gewährleisten.

§ 46 StVO – Sondergenehmigungen für Schwertransporte

Mit § 46 StVO werden Ausnahmen von Verkehrsregeln genehmigt, z. B. für Überbreite, Überhöhe oder Übergewicht. Unser Team sorgt dafür, dass Ihr Transport reibungslos genehmigt wird und alle erforderlichen Vorschriften eingehalten werden.

§ 70 StVO – Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen

Der § 70 StVO erlaubt Ausnahmen für Fahrzeuge, die nicht den allgemeinen Vorschriften entsprechen. Wir kümmern uns um die Abwicklung dieser Genehmigungen, damit Ihre Schwertransporte rechtlich abgesichert auf die Straße können.

Das Team!

Mit über 20 Jahren Erfahrung sind wir Ihr verlässlicher Partner für die Einholung von Schwertransport-Genehmigungen in ganz Deutschland. Unser eingespieltes Team kennt die Anforderungen und Abläufe der Bürokratie bis ins kleinste Detail und sorgt für eine schnelle, reibungslose Abwicklung – bundesweit, zuverlässig und immer transparent. Wir verstehen die Herausforderungen in der Logistikbranche und stehen Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Transporte sicher und effizient auf den Weg bringen. Ihr Erfolg ist unser Ziel!

An einem LKW-Anhänger montierte Reifen.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Sie planen einen Schwertransport? Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Nutzen Sie unser Online-Formular oder rufen Sie uns an – wir machen Schwertransporte einfach!